Bewertungsfaktoren Bezugseinheit in EUR
Grundbetrag pro Ar 2,52
Ertragsmesszahl pro Ertragsmesszahl (Produkt aus Acker-/Grünlandzahl und Ar) 0,041
Zuschläge für Bezugseinheit in EUR
Verstärkte Tierhaltung je Vieheinheit über einem Besatz von 2,0 Vieheinheiten je Hektar selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung 79,00
[1] Anlage 27 (zu § 237 Absatz 2) geändert durch Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes vom 29.06.2021. Anzuwenden ab 09.07.2021.

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