Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent des Rohertrags des Grundstücks nach § 254

Restnutzungsdauer Grundstücksart
1 2 3
Ein- und Zweifamilienhäuser Wohnungseigentum[2] [Bis 28.12.2020: Wohnungs- und Teileigentum ] Mietwohngrundstück
≥ 60 Jahre 18 23 21
40 bis 59 Jahre 21 25 23
20 bis 39 Jahre 25 29 27
< 20 Jahre 27 31 29
[1] Anlage 40 (zu § 255) angefügt durch Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG) vom 26.11.2019. Anzuwenden ab 03.12.2019.
[2] Geändert durch JStG 2020. Anzuwenden ab 29.12.2020.

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