Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
Die im Rahmen des Ertragswertverfahrens anzusetzenden Bewirtschaftungskosten sind die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig entstehenden
- Verwaltungskosten,
- Betriebskosten,
- Instandhaltungskosten und
- das Mietausfallwagnis
Durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckte Kosten bleiben unberücksichtigt. Zinsen für Hypothekendarlehen und Grundschulden oder sonstige Zahlungen für auf dem Grundstück lastende privatrechtliche Verpflichtungen bleiben ebenfalls außer Ansatz.
Pauschalierte Bewirtschaftungskosten nach Anlage 23 zum BewG
Die Bewirtschaftungskosten sind mit den nach Maßgabe des § 187 Abs. 3 BewG an den Bewertungsstichtag angepassten Einzelansätzen für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie das Mietausfallwagnis aus der Anlage 23 BewG zu berücksichtigen. Ein Ansatz in tatsächlicher Höhe oder nach Erfahrungssätzen kommt nicht in Betracht.
Die Anpassung erfolgt mit dem Prozentsatz, um den sich der Verbraucherpreisindex für den Monat Oktober 2001 gegenüber demjenigen für den Monat Oktober des Jahres, das dem Bewertungsstichtag vorausgeht, erhöht oder verringert hat. Die indizierten Bewirtschaftungskosten sind für alle Bewertungsstichtage des Kalenderjahres anzuwenden.
Verbraucherpreisindizes 2024
Die Verbraucherpreisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 hat das BMF nun bekannt gegeben:
- Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2023 (2020 = 100): 117,8
- Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 (2020 = 100): 77,1
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.5285
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.470
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.823
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3406
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.222
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.639
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.380
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.11639
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.749
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.540
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
-
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
-
Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
-
Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
-
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024
-
Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
12.12.2024
-
Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
12.12.2024