Verfahrensgang
OLG Celle (Beschluss vom 30.09.2022; Aktenzeichen 13 Kap 1/16) |
LG Hannover (Entscheidung vom 13.04.2016; Aktenzeichen 18 OH 2/16) |
Nachgehend
Tenor
Die Musterbeklagte zu 1 wird gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 KapMuG zur Musterrechtsbeschwerdegegnerin bestellt. Im Hinblick auf die von der Musterklägerin eingelegte Rechtsbeschwerde ist die Rechtsbeschwerde der Beigeladenen als solche nicht mehr zu berücksichtigen und in einen Beitritt gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 KapMuG umzudeuten (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - II ZB 31/14, ZIP 2021, 346 Rn. 31, 42).
Born |
B. Grüneberg |
V. Sander |
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von Selle |
Adams |
Fundstellen
Dokument-Index HI15585906 |
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