Verfahrensgang
LG Hamburg (Entscheidung vom 10.06.2021; Aktenzeichen 328 O 183/20) |
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 26. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 73.411,13 €
Pamp Halfmeier Jurgeleit
Graßnack Sacher
Fundstellen
Haufe-Index 15741412 |
IBR 2023, 282 |
BauSV 2023, 67 |
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