Überblick

Ein Makler, der sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer einer Immobilie tätig ist ("Doppelmakler"), kann nur unter strengen Voraussetzungen von beiden Seiten eine Provision fordern. Wichtige Fragen zur Doppeltätigkeit hat der BGH nun geklärt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge