(1) 1Bei der Verwendung von flüssigen Biobrennstoffen muss die Treibhausgaseinsparung
1. |
mindestens 50 Prozent betragen, sofern die letzte Schnittstelle, die den flüssigen Biobrennstoff produziert hat, vor dem oder am 5. Oktober 2015 in Betrieb genommen worden ist, |
3. |
mindestens 65 Prozent betragen, sofern die letzte Schnittstelle, die den flüssigen Biobrennstoff produziert hat, den Betrieb am oder nach dem 1. Januar 2021 aufgenommen hat. |
2Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der letzten Schnittstelle im Sinne von Satz 1 ist der Zeitpunkt der erstmaligen physischen Produktion von flüssigen Biobrennstoffen.
(2) 1Bei der Verwendung von Biomasse-Brennstoffen muss die Treibhausgaseinsparung des aus den Biomasse-Brennstoffen produzierten Stroms
2. |
mindestens 80 Prozent betragen, sofern der von der letzten Schnittstelle erzeugte Strom in einer Anlage erzeugt wurde, die am oder nach dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen worden ist. |
2Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage im Sinne von Satz 1 ist der Zeitpunkt der erstmaligen physischen Produktion von Strom aus Biomasse-Brennstoffen.
(3) Die Berechnung der durch die Verwendung von flüssigen Biobrennstoffen oder Biomasse-Brennstoffen erzielten Treibhausgaseinsparung sowie der durch die Nutzung von flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen zur Erzeugung von Strom verursachten Treibhausgasemissionen erfolgt nach einer der folgenden Methoden:
4. |
durch Verwendung
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5. |
durch Verwendung von Daten, die gemäß einem Durchführungsrechtsakt nach Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 anerkannt wurden, anstelle der für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe im Anhang V Teil D oder Teil E und für Biomasse-Brennstoffe in Anhang VI Teil C festgelegten disaggregierten Standardwerte für den Anbau der Richtlinie (EU) 2018/2001. |
(4) Die durch die Nutzung von flüssigen Biobrennstoffen zur Erzeugung von Strom verursachten und nach der in Anhang V Teil C der Richtlinie (EU) 2018/2001 vorgegebenen Methode ermittelten Treibhausgasemission werden in der Datenbank der zuständigen Behörde ausgewiesen.
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