(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

 

(2) Gleichzeitig tritt das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz vom 15. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 129 — 2161-b-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. März 2022 (Brem.GBl. S. 37) geändert worden ist, außer Kraft.

 

(3) 1Die Erfahrungen mit diesem Gesetz sind vor einer Neufassung dieses Gesetzes zu evaluieren. 2Die Evaluation ist durch externe Gutachter durchzuführen.

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