Unternehmen in Deutschland

Folgende Unternehmen und Einrichtungen können Anträge stellen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Einzelunternehmer
  • Freiberufler
 
Hinweis

Kommunale Körperschaften

Kommunale Körperschaften, deren unselbstständige Eigenbetriebe und Zweckverbände können ihren Antrag über das KfW-Programm 439 stellen.

Mieter/Pächter

Mieter und Pächter können ebenfalls gefördert werden. Es wird aber empfohlen, eine Einverständniserklärung durch den Eigentümer der Fläche vor Antragstellung einzuholen. Mieter und Pächter können Anträge ausschließlich für Vorhaben an ihrem Miet- bzw. Pachtobjekt stellen, sofern dieses die Fördervoraussetzungen erfüllt.

Fällt das Unternehmen unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss, ist eine Förderung nicht möglich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


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