Unternehmen in Deutschland
Folgende Unternehmen und Einrichtungen können Anträge stellen:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Einzelunternehmer
- Freiberufler
Kommunale Körperschaften
Kommunale Körperschaften, deren unselbstständige Eigenbetriebe und Zweckverbände können ihren Antrag über das KfW-Programm 439 stellen.
Mieter/Pächter
Mieter und Pächter können ebenfalls gefördert werden. Es wird aber empfohlen, eine Einverständniserklärung durch den Eigentümer der Fläche vor Antragstellung einzuholen. Mieter und Pächter können Anträge ausschließlich für Vorhaben an ihrem Miet- bzw. Pachtobjekt stellen, sofern dieses die Fördervoraussetzungen erfüllt.
Fällt das Unternehmen unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss, ist eine Förderung nicht möglich.
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