Bei der Installation von Ladetechnik, meist Wallboxen, im Mehrfamilienhaus gibt es verschiedene Möglichkeiten: Entweder wird die Ladetechnik über den jeweiligen Wohnungszähler, über separate Zähler oder einen Gemeinschafts-Zähler angeschlossen.

5.1 Installation über den Wohnungszähler

Der Anschluss von bis zu 3 einphasigen Verbrauchern mit maximal 16 A Absicherung ist je Zähler im sogenannten anlageseitigen Anschlussraum möglich. Davon ist ein Stromkreis auch für Ladeeinrichtungen nutzbar. Hierüber können jedoch maximal Wallboxen mit 3,7 kW angeschlossen werden. In jedem Fall ist eine individuelle Abstimmung mit einem Elektrofachbetrieb notwendig. Alternativ kann ein zusätzlicher Stromkreisverteiler nach dem Wohnungszähler installiert werden. Über einen solchen Unterverteiler je Zähler können auch Wallboxen über 3,7 kW abgesichert werden. Voraussetzung dafür ist, dass ausreichend Platz für die Installation zusätzlicher Verteiler vorhanden und auch hierbei eine individuelle Prüfung und Abstimmung mit einem Elektrofachbetrieb erfolgt ist.

Vorteilhaft ist, dass bei dieser Variante ein Großteil der Kosten direkt dem betreffenden Mieter oder Wohnungseigentümer zugeordnet werden kann. Lediglich der Anteil an der in der Regel notwendigen Erhöhung des Hausanschlusses und der Installation eines Lastmanagementsystems muss berechnet und auf die einzelnen E-Mobilisten verteilt werden.

Bei der Installation über den Wohnungszähler gibt es allerdings einige Nachteile. Grundsätzlich ist die Installation von Ladetechnik über den Wohnungszähler nicht vorgesehen und bedarf daher meist einiger Anpassungen des Zählerplatzes, beispielsweise hinsichtlich Überspannungsschutz und Leitungsschutzschaltern. Außerdem ist beim Laden über den Wohnungszähler keine Abgrenzung des Ladestroms möglich, was insbesondere für Dienstwagenfahrer nachteilig ist, die zuhause über den Arbeitgeber laden möchten.

5.2 Installation über separate Zähler

Bei diesem Ansatz wird ein zusätzlicher Zählerplatz, unabhängig vom Wohnungszähler, für jeden geplanten Ladepunkt vorgesehen. Dafür muss in erster Linie Platz vorhanden und die Anzahl erwarteter E-Mobilisten gut abschätzbar sein. Bei kleineren Hausgemeinschaften und insbesondere auch im Außenbereich kann diese Lösung sinnvoll sein. Die Versorgung der separaten Zählerplätze kann über einen bestehenden Hausanschluss, der ertüchtigt wird, oder in Rücksprache mit dem Netzbetreiber über einen neuen Netzanschluss erfolgen.

Ein klarer Vorteil eines separaten Zählers für die Versorgung von Ladeinfrastruktur ist auch, dass ein günstiger Autostrom-Tarif mit reduzierten Netzentgelten zum Laden des E-Fahrzeugs genutzt werden und der Dienstwagenstrom klar abgegrenzt werden kann.

5.3 Installation über einen Summenzähler

Zuletzt besteht die Möglichkeit, über einen gemeinsamen Summenzähler für Elektromobilität alle Ladepunkte mit Strom zu versorgen. Das hat den Vorteil, dass deutlich weniger Platz erforderlich ist und dass die Anzahl der anzuschließenden Wallboxen unbegrenzt ist. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass sich die Hausgemeinschaft dann auf einen gemeinsamen Stromlieferanten festlegen muss und Wallboxen mit integrierten Zählern verwendet werden müssen.

Die Abrechnung der einzelnen Nutzer erfolgt dann entweder manuell, über die Ablesung der Zähler und Verrechnung auf die Nutzer oder durch einen Ladestationsbetreiber. Im zweiten Fall funktioniert die Abrechnung am Ladepunkt ähnlich wie an öffentlichen Ladestationen über den Einsatz von Apps oder Ladekarten, die am Ladepunkt zuhause verwendet werden können.

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