In jedem Fall ist es erforderlich, dass die Änderungsbeschlüsse dem Mieter mitgeteilt werden. Mit der Mitteilung bringt der Vermieter regelmäßig zum Ausdruck, dass er von dem Änderungsvorbehalt Gebrauch machen will. Davon abgesehen versteht es sich von selbst, dass der Mieter nur diejenigen Verhaltensregeln beachten kann, von denen er Kenntnis hat.

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