Werden Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen geplant, sollte die Expertise eines Energieeffizienzexperten, kurz: Energieberater, eingeholt werden. Energieberater sind i. d. R. Baufachleute oder Bausachverständige, die über ein einzelnes Gewerk hinaus über sämtliche Aspekte einer energetischen Gebäudesanierung beraten können.
Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)
Auch Bestandsgebäude unterliegen Pflichten für den thermischen Zustand sowie zur Anlagentechnik bzw. Energieversorgung. Die Erfassung des Istzustands von Gebäuden, die Aufklärung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die Ableitung geeigneter thermischer und anlagentechnischer Modernisierungen ist durch Energieberater möglich. Diese verfügen über eine entsprechende Ausbildung und müssen sich laufenden Fortbildungen unterziehen. Energieberater sind in einem bundesweit zentralen Verzeichnis gelistet und können nach Standorten und Fachgebieten selektiert werden. Die anfallenden Kosten für Beratungen und Berechnungen durch Energieberater werden im Regelfall bezuschusst.
Individueller Sanierungsfahrplan
Eine besondere Form der Beratung ist ein Sanierungsfahrplan, der individuell auf ein bestimmtes Gebäude zugeschnitten ist.
Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins begutachtet der Energieberater z. B. Heizung, Fenster und Dämmung des Gebäudes. Es wird danach ein Sanierungskonzept bzw. ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Dieser Fahrplan umfasst entweder eine komplette oder eine schrittweise Sanierung des Wohngebäudes.
Sanierungsfahrplan erstellen
- Vor-Ort-Termin/Beratungsgespräch mit Energieberater,
- Erfassung des energetischen Ist-Zustands,
- Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen,
- Besprechen, Abstimmen und Erstellen des Sanierungsfahrplans,
- Vorstellung in der Eigentümerversammlung mit Beratung und Abstimmung,
- Fertigstellung des Sanierungsfahrplans durch Energieberater,
- Aushändigung der erstellten Dokumente an Verwaltung.
Umsetzung und Sanierung
Sind im Zusammenhang mit der beabsichtigten Sanierung weitere Zuschüsse oder ein Kreditantrag bei der KfW beabsichtigt, sind diese vor Beginn der Maßnahmen einzusteuern.