Werden Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen geplant, sollte die Expertise eines Energieeffizienzexperten, kurz: Energieberater, eingeholt werden. Energieberater sind in der Regel Baufachleute oder Bausachverständige, die über ein einzelnes Gewerk hinaus über sämtliche Aspekte einer energetischen Gebäudesanierung beraten können.

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) leistet über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) einen Zuschuss für anfallende Beratungskosten in Höhe von 80 %, höchstens aber 1.700 EUR für Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften wird ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 500 EUR gewährt, wenn der Energieberater sein Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt. Voraussetzung ist, dass der Energieberater vom BAFA als Berater zugelassen ist.

Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins begutachtet der Energieberater z. B. Heizung, Fenster und Dämmung des Gebäudes. Es wird danach ein Sanierungskonzept bzw. ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Dieser Fahrplan umfasst entweder eine komplette oder eine schrittweise Sanierung des Wohngebäudes.

 

Sanierungsfahrplan erstellen

  • Vor-Ort-Termin/Beratungsgespräch mit Energieberater,
  • Erfassung des energetischen Ist-Zustands,
  • Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen,
  • Besprechen, Abstimmen und Erstellen des Sanierungsfahrplans,
  • Vorstellung in der Eigentümerversammlung mit Beratung und Abstimmung,
  • Fertigstellung des Sanierungsfahrplans durch Energieberater,
  • Aushändigung der erstellten Dokumente an Verwaltung.

Umsetzung und Sanierung

Sind im Zusammenhang mit der beabsichtigten Sanierung weitere Zuschüsse oder ein Kreditantrag bei der KfW beabsichtigt, sind diese vor Beginn der Maßnahmen einzusteuern.

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