Die Umrechnung des Endenergiebedarfs auf den Primärenergiebedarf erfolgt mit Hilfe des Primärenergiefaktors. Beispielsweise werden für die Nutzung von 1 m3 Gas werden für Gewinnung, Umwandlung und Transporte zusätzlich etwa 10 %, somit 0,10 m3 Gas benötigt. Der Primärenergiefaktor für Gas ist deshalb mit 1,1 definiert.

Eine Sonderstellung nehmen regenerative Energien ein. Die Endenergiemenge, die im Haus genutzt werden kann, ist deutlich größer als der Energieverbrauch für Gewinnung, Aufbereitung und Transporte solcher regenerativen Energien. Der Primärenergiefaktor ist bei solchen Energieträgern deshalb kleiner als 1.

Die nachstehende Tabelle, entnommen aus dem Gebäudeenergiegesetz[1], Anlage 4, regelt die Primärenergiefaktoren:

 
Nummer Kategorie Energieträger Primärenergiefaktoren nicht erneuerbarer Anteil
1 Fossile Brennstoffe Heizöl 1,1
2 Erdgas 1,1
3 Flüssiggas 1,1
4 Steinkohle 1,1
5 Braunkohle 1,2
6 Biogene Brennstoffe Biogas 1,1
7 Bioöl 1,1
8 Holz 0,2
9 Strom netzbezogen 1,8
10 gebäudenah erzeugt (aus Photovoltaik oder Windkraft) 0,0
11 Verdrängungsstrommix für KWK 2,8
12 Wärme, Kälte Erdwärme, Geothermie, Solarthermie, Umgebungswärme 0,0
13 Erdkälte, Umgebungskälte 0,0
14 Abwärme 0,0
15 Wärme aus KWK, gebäudeintegriert oder gebäudenah nach Verfahren B gemäß DIN V 18599-9: 2018-09 Abschnitt 5.2.5 oder DIN V 18599-9: 2018-09 Abschnitt 5.3.5.1
16 Siedlungsabfälle   0,0
[1] Gebäudeenergiegesetz (GEG) v. 8.8.2020 (BGBl. I S. 1728).

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