Zur Nutzung Weihnachtsbaumkulturen zählen

  • Flächen zum Anbau von Weihnachtsbäumen,
  • außerhalb der Hofstelle liegende Lagerplätze,
  • Fahrschneisen.

Zur Weihnachtsbaumkultur gehören auch die Flächenanteile, die den Pflanzen nicht als Standraum dienen. Das sind Zwischenflächen, Vorgewende und die für die Bearbeitung notwendigen Wege.

Werden Weihnachtbäume zum Verkauf auf der Hofstelle gelagert, sind diese Lagerplätze mit der Bewertung der Nutzung Hofstelle [Nummer 28] erfasst. Fahrschneisen und Vorgewende innerhalb der Kulturen sind der Nutzung Weihnachtsbaumkultur zuzuordnen.

 
Hinweis

Die Bäume einer Weihnachtsbaumkultur unterscheiden sich insbesondere dadurch von Baumschulkulturen, dass sie nach der Anpflanzung nicht umgeschult werden. Der untergeordnete Verkauf von Ballenware führt nicht zu einer Bewertung der Fläche als Baumschule.

 
Wichtig

Zur Nutzung Weihnachtsbaumkultur gehören bis zur tatsächlichen Nutzung auch langfristig zur forstwirtschaftlichen Nutzung vorgesehene Flächen mit der Vorkultur Weihnachtsbaum. In diesen Fällen prägt die Weihnachtsbaumproduktion maßgeblich den Reinertrag.[1]

[1] A 237.19 Abs. 2 AEBewGrSt.

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