Die wichtigste Einnahmequelle stellen die von den Wohnungseigentümern zu leistenden Hausgeldvorschüsse dar. Gleichwohl müssen sie nicht zwingend im Wirtschaftsplan dargestellt werden, weil sie sich aus der Summe der nach den Einzelwirtschaftsplänen unter Saldierung der voraussichtlichen Einnahmen und der voraussichtlichen Ausgaben von den Wohnungseigentümern zu zahlenden Hausgeldern ergeben.[1]

 

Uneinbringbare Hausgelder

Sind Hausgelder einzelner Wohnungseigentümer, insbesondere im Fall ihrer Insolvenz, auf Dauer oder im betreffenden Wirtschaftsjahr nicht einzubringen, ist dies zunächst im Gesamtwirtschaftsplan entsprechend zu berücksichtigen und es ist insoweit eine Kostenposition zu bilden. In den Einzelwirtschaftsplänen sind diese voraussichtlichen Hausgeldausfälle auch auf die betreffenden Wohnungseigentümer umzulegen, da kein Grund besteht, diese hiervon auszunehmen.

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