Wird der Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter direkt abgeschlossen, ist neben der Identität, dem Aufenthaltsstatus und der Wohnsitzauflage vorab zu klären, ob der Mieter – was bei der Vermietung an Flüchtlinge regelmäßig der Fall sein dürfte – staatliche Leistungen erhält. In diesem Fall sollte sich der Vermieter mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und dafür sorgen, dass die Miete direkt von der Behörde an ihn angewiesen wird.

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