WEG-Verwalter und Fördermittelberatung
Soweit ein WEG-Verwalter nicht über spezielle Kenntnisse der Fördermittelberatung verfügt, sollte er wegen der möglichen Haftungsrisiken davon absehen (siehe hierzu Kap. B.V.3.2.3).
Im Rahmen seines Amtes ist der WEG-Verwalter aber durchaus zur Prüfung verpflichtet, ob für eine konkret durchzuführende Maßnahme Fördermittel infrage kommen können. Weil er jedoch kein Fördermittelberater ist, genügt er seiner Pflicht, wenn er die Wohnungseigentümer über die Existenz von Fördermitteln in Kenntnis setzt und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer darüber herbeiführt, ob ein (externer) Fördermittelberater beauftragt werden soll.
BAFA- und KfW-Förderungen
"Nichts ist so beständig wie der Wandel". Diese Lebensweisheit, die dem altgriechischen Philosophen Heraklit zugeordnet wird, beschreibt die Förderlandschaft für bauliche Maßnahmen an Gebäuden durchaus zutreffend.
Bis 2021 waren Fördermaßnahmen zur Energieeffizienz von Gebäuden auf verschiedene Fördermittelgeber verteilt (KfW, DENA, BAFA), die unterschiedlichste Programme angeboten hatten. Zum 1.7.2021 hatte die Bundesregierung die energetische Förderung umgestellt. Unter der Bezeichnung "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) wurden die Programme zusammengefasst und gestrafft und auch die Zuständigkeiten wurden klarer strukturiert.
Die Zuspitzung der Energieversorgung bei fossilen Brennstoffen macht es noch dringender, fossile durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Aus diesem Grund wurde die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) zunächst im Juli 2022 reformiert und schließlich im Zuge der GEG-Reform ("Heizungsgesetz") Anfang 2024 noch einmal neu aufgelegt.
BAFA oder KfW?
Seit 1.1.2024 gilt folgendes:
Neue Heizung: KfW
Förderanträge für neue Heizungen sind an die KfW zu stellen. Ausnahme: Die Förderung der Errichtung, des Umbaus und der Erweiterung von Gebäudenetzen sowie der Anschluss an diese wird weiterhin vom BAFA abgewickelt.
Übrige Einzelmaßnahmen: BAFA
Förderanträge für Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen sind an das BAFA zu stellen.
Förderungen werden entweder als Kredit oder als Zuschuss gewährt. Möglich ist auch ein Kredit mit Tilgungszuschuss. Welche Form gewährt wird, geht aus dem jeweiligen Förderprogramm und dessen Förderrichtlinie hervor.
Informationseinholung
Beabsichtigt eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchführung von Maßnahmen, sollte sie einen Fördermittelberater hinzuziehen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Auch Energieberater können hier weiterhelfen. Für einen ersten groben Überblick bieten sich die ausführlichen Informationen auf den Seiten des BAFA und der KfW an.
Mögliche Förderprogramme und deren Kombinationen kann man auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter "Förderdatenbank Bund, Länder und EU" recherchieren. Im Internet gibt es aber auch zahlreiche Fördermittelchecks (exemplarisch für viele z. B. www.co2online.de, www.effizienzhaus-online.de oder www.unser-haus-sanieren.de).
Schritt für Schritt zum Heizungstausch
Soll ein Heizungstausch gefördert werden, sind folgende Schritte einzuhalten:
- Beratung durch Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Experten hinsichtlich der für das konkrete Gebäude "richtigen" Heizung und Förderung.
- Einholung von Kostenvoranschlägen und Entscheidung für Fachunternehmen.
- Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags mit Fachunternehmen über förderfähige Heizung, aus dem das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme hervorgeht und der unter der aufschiebenden Bedingung der Fördermittelzusage steht.
- Vom Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen.
- Unter https://meine.kfw.de/ Registrierung durchführen und Zuschuss beantragen.
- Erhalt der Zuschusszusage abwarten.
- Nach Erhalt der Zuschusszusage Vorhaben durchführen/umsetzen.
- Vom Fachunternehmen Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen.
- Identifizierung durchführen und Nachweise hochladen bzw. einreichen.
Für sonstige Einzelmaßnahmen, die über das BAFA abgewickelt werden, ist ein Antrag online zu stellen (unter www.bafa.de/beg, dort "Informationen zur Antragstellung", findet man das Antragsformular, das BAFA-Portal, den Upload-Bereich etc.).