Ständige Aktualisierung
Art, Gegenstand und Höhe der Förderungen sind hoch volatil. Informieren Sie sich deshalb bei Planung und Antragstellung tagesaktuell.
Die nachfolgend beschriebene BEG-Förderung wurde zum 1.1.2024 im Nachgang zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes ("Heizungsgesetz") neu aufgelegt.
Eingegangen wird wegen der Vielfalt und der ständigen Anpassungen an dieser Stelle nur auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
2.1 Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Seit dem 1.1.2024 wird mit der BEG EM schwerpunktmäßig der Austausch von Heizungsanlagen gefördert. Es handelt sich dabei um ein Zuschussprogramm. Werden die Voraussetzungen erfüllt, müssen die Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden.
Eckpunkte der sog. Heizungsförderung im Schnellüberblick:
30 % Grundförderung |
Die Grundförderung soll einen Umstieg auf Erneuerbares Heizen einfacher machen. Für den Einbau von Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 % erhältlich. Für den Einbau von Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 EUR gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m3 einhalten. |
30 % Einkommensabhängiger Bonus |
Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer, wenn ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen unter 40.000 EUR pro Jahr liegt. |
20 % Geschwindigkeitsbonus |
Der Bonus wird bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer gewährt. Nach 2028 sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle 2 Jahre um 3 %, zunächst also auf 17 % ab 1.1.2029. |
Bis zu 70 % Gesamtförderung |
Addiert man die Förderungen, kann man auf bis zu 70 % Gesamtförderung kommen. Dies ermöglicht eine attraktive und nachhaltige Investition. |
Schutz für Mieter |
Mit einer Deckelung der Kosten für den Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter/Monat sollen auch Mieter vom Heizungsaustausch profitieren. |
Höchstgrenzen
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die Anwendung der in der Tabelle genannten Prozentwerte beträgt:
- 30.000 EUR für die 1. Wohneinheit bzw. ein Einfamilienhaus,
- jeweils 15.000 EUR für die 2. bis 6. Wohneinheit und
- jeweils 8.000 EUR ab der 7. Wohneinheit.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bezieht sich immer auf die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Bei Aufwendungen in Höhe von 30.000 EUR und einem Fördersatz von 70 % sind demnach 21.000 EUR an Zuschüssen möglich.
Das Programm bezuschusst aber auch weitere energetische Maßnahmen. Die Höchstgrenze für solche Maßnahmen beträgt ebenfalls 30.000 EUR pro Wohneinheit. Diese 30.000 EUR können auf 60.000 EUR heraufgesetzt werden, wenn für die Maßnahmen der ISFP-Bonus gewährt wird.
Insgesamt können Aufwendungen in Höhe von 90.000 EUR bezuschusst werden. 30.000 EUR aus der Heizungsförderung, 60.000 EUR aus der energetischen Förderung.
2.2 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude-Kredit 261
Dieses Programm fördert ausschließlich Maßnahmen zur Sanierung von bereits bestehenden Wohngebäuden.
Bestandsgebäude
Bei Bestandsgebäuden handelt es sich um fertiggestellte Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Die Maßnahmen müssen unter den Anwendungsbereich des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
Effizienzhaus-Standard
Gefördert werden energetische Sanierungen sowie der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden bzw. Wohneinheiten. Voraussetzung ist, dass sie nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen:
- Effizienzhaus Denkmal, Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal Nachhaltigkeit (NH)
- Effizienzhaus 85, 85 EE oder 85 NH
- Effizienzhaus 70, 70 EE oder 70 NH
- Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH
- Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH
Worst Performing Building (WPB)
Von einem "Worst Performing Building" ist die Rede, wenn das Gebäude aufgrund des energetischen Sanierungsstands seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands gehört.
Für Worst Performing Building wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:
- Effizienzhaus 70 EE WPB
- Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
- Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung
Neben den energetischen Maßnahmen werden auch Maßnahmen gefördert, die erforderlich sind, um die Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere:
- energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, wenn sie im Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzhäusern stehen;
- Aufwendungen für Nachhaltigkeitszertifizierungen, wenn die NH-Klasse erreicht werden soll. Hierzu gehören alle damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen. Das Zertifikat bestätigt die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen an das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG).