Bei dem Einbau von energetischen Heizungsanlagen beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die Anwendung der zuvor genannten Prozentwerte:

  • 30.000 EUR für die 1. Wohneinheit bzw. ein Einfamilienhaus,
  • jeweils 15.000 EUR für die 2. bis 6. Wohneinheit und
  • jeweils 8.000 EUR ab der 7. Wohneinheit.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben, bezieht sich immer auf die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Bei Aufwendungen in Höhe von 30.000 EUR und einem Fördersatz von 70 % sind demnach 21.000 EUR an Zuschüssen möglich.

Das Programm bezuschusst aber auch weitere energetische Maßnahmen. Die Höchstgrenze für solche Maßnahmen beträgt ebenfalls 30.000 EUR pro Wohneinheit. Diese 30.000 EUR können auf 60.000 EUR heraufgesetzt werden, wenn für die Maßnahmen der ISFP-Bonus gewährt wird.

Insgesamt können Aufwendungen in Höhe von 90.000 EUR bezuschusst werden. 30.000 EUR aus der Heizungsförderung, 60.000 EUR aus der energetischen Förderung.

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