Antragsteller können einen Ergänzungskredit beantragen. Die Beantragung erfolgt über ein Finanzinstitut. Dieses kann der Antragsteller frei wählen (Hausbankverfahren).

Für den Ergänzungskredit sind folgende Konditionen möglich:

  • max. Kreditsumme 120.000 EUR pro Wohneinheit,
  • max. Zinsvergünstigung 2,5 % bei 30 Jahren Laufzeit,
  • Zinsbindungsfrist max. 10 Jahre.

Nach Ablauf der Zinsbindung erfolgt ein Prolongationsangebot der KfW ohne Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

Voraussetzung ist die Vorlage einer Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW und/oder eines Zuwendungsbescheids für sonstige Effizienzmaßnahmen.

Jahreshaushaltseinkommen unter 90.000 EUR

Allerdings wird der Ergänzungskredit nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt, wenn das Jahreshaushaltseinkommen unter 90.000 EUR nachgewiesen wird. Der Nachweis des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens ist ausschließlich anhand des Einkommensteuerbescheids des Finanzamtes nachzuweisen. Zur Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung ermittelt. Für einen Antrag im Jahr 2024 wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2021 und 2022 gebildet. Das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen eines Kalenderjahres aller im Haushalt lebenden Haushaltsangehörigen.

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