Kredite aus diesem Programm müssen über Banken und Sparkassen oder Versicherungen beantragt werden. Der Antragsteller kann selbst auswählen, welchen Finanzierungspartner er wählt.

 

Voraussetzungen

Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW-Förderbank gestellt werden. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags bei der KfW-Förderbank maßgeblich. Als Grundlage hierfür gilt die vom Energieeffizienz-Experten erstellte "Bestätigung zum Antrag" (BzA).

Der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags gilt für die KfW-Förderbank als Beginn des Vorhabens. Kein Beginn sind Planungs- und Beratungsleistungen. Muss das Förderobjekt erst erworben werden, gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn.

Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen für die Liefer- und Leistungsverträge können getätigt werden. Voraussetzung ist hier, dass mit den Bau- bzw. Handwerkerleistungen erst nach Antragstellung begonnen wird.

Diese Maßnahmen gelten nicht als Vorhabenbeginn:

  • die Herrichtung des Gebäudes, wie die Erkundungen vorhandener Bausubstanz und Statik oder die Schadstoffsanierung,
  • die Umsetzung nicht förderfähiger Maßnahmen wie Fahrstuhlanbau oder barrierefreier Umbau,
  • die Umsetzung förderfähiger, aber nicht geförderter Maßnahmen.

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