Mit diesem zinsgünstigen Darlehen sollen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus gefördert werden.
2.10.2.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in ihre zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung investieren. Diese liegt auch vor, wenn das Objekt unentgeltlich zu Wohnzwecken an Angehörige überlassen wird. Das Förderobjekt muss in NRW belegen sein.
2.10.2.2 Das wird gefördert
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie energetische Sanierungen. Bei energetischen Maßnahmen sind grundsätzlich die baulichen Vorschriften des GEG in der zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der NRW.BANK gültigen Fassung zu beachten.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Fenster, Wärmedämmung),
- Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen und eines hydraulischen Abgleichs,
- Modernisierung und Instandsetzung mit dem Ziel, den Ressourcenverbrauch zu verringern (z. B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung),
- Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz (z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt, Einbau von Nachrüstsystemen für Eingangstüren),
- Behebung baulicher Mängel (z. B. im Hinblick auf Schadstoffsanierung),
- Maßnahmen zum Hochwasserschutz, sofern sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden,
- zusätzlich die Kosten für Zusatzmaßnahmen, wenn sie im engen Zusammenhang mit einer der zuvor vorgenannten Maßnahmen stehen.
Das wird nicht gefördert
Dieses Programm fördert nicht den Erwerb von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen oder die Verbesserung der Außenanlagen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Umschuldungen (eine Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung, muss aber nachgewiesen werden).
2.10.2.3 Darlehenskonditionen
Es werden Darlehen bis zu 150.000 EUR der förderfähigen Kosten gewährt. Gefördert werden dabei 100 % der Kosten. Das Mindestdarlehen muss 2.500 EUR betragen.
Die Darlehen werden zum einen als Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 10 bis 35 Jahren oder als endfällige Darlehen mit einer Laufzeit von 10, 15 oder 20 Jahren angeboten. Die aktuellen Zinssätze zu den Laufzeiten können auf der Webseite der NRW.Bank (www.nrwbank.de/konditionen) abgerufen werden.
Die Abruffrist eines Darlehens beträgt 12 Monate und kann nicht verlängert werden. Ab dem 7. Monat nach Vertragsabschluss wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % berechnet. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %.
2.10.2.4 Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über das Hausbankverfahren. Der Antragsteller kann die Darlehen also über das Finanzierungsinstitut seines Vertrauens beantragen. Form und Umfang der Sicherheiten werden mit der Hausbank vereinbart.
Eine Antragstellung setzt voraus, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.