Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie energetische Sanierungen. Bei energetischen Maßnahmen sind grundsätzlich die baulichen Vorschriften des GEG in der zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der NRW.BANK gültigen Fassung zu beachten.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Fenster, Wärmedämmung),
  • Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen und eines hydraulischen Abgleichs,
  • Modernisierung und Instandsetzung mit dem Ziel, den Ressourcenverbrauch zu verringern (z. B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung),
  • Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz (z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt, Einbau von Nachrüstsystemen für Eingangstüren),
  • Behebung baulicher Mängel (z. B. im Hinblick auf Schadstoffsanierung),
  • Maßnahmen zum Hochwasserschutz, sofern sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden,
  • zusätzlich die Kosten für Zusatzmaßnahmen, wenn sie im engen Zusammenhang mit einer der zuvor vorgenannten Maßnahmen stehen.

Das wird nicht gefördert

Dieses Programm fördert nicht den Erwerb von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen oder die Verbesserung der Außenanlagen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Umschuldungen (eine Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung, muss aber nachgewiesen werden).

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