Antragsberechtigt sind Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten und in Berlin belegenen Wohnimmobilie:

  • Eigentümer eines Eigenheims,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • private Investoren,
  • Wohnungsunternehmen und -genossenschaften.

Diese Maßnahme wird gefördert

Gefördert wird die Erstellung von Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Berlin durch ausgewählte Energieberater (z. B. www.energie-effizienz-experten.de).

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


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