Antragsberechtigt sind Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten und in Berlin belegenen Wohnimmobilie:
- Eigentümer eines Eigenheims,
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- private Investoren,
- Wohnungsunternehmen und -genossenschaften.
Diese Maßnahme wird gefördert
Gefördert wird die Erstellung von Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Berlin durch ausgewählte Energieberater (z. B. www.energie-effizienz-experten.de).
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