Antragsberechtigt sind:
- kommunale und private Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsbaugenossenschaften,
- Vermieter,
- Investoren,
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
- selbstnutzende Wohneigentümer und
- Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime.
Gebäudevoraussetzung
Für das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 der Bauantrag oder die Bauanzeige gestellt worden sein.
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