Antragsberechtigt sind:

  • kommunale und private Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsbaugenossenschaften,
  • Vermieter,
  • Investoren,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  • selbstnutzende Wohneigentümer und
  • Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime.

Gebäudevoraussetzung

Für das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 der Bauantrag oder die Bauanzeige gestellt worden sein.

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