Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Anforderungen an das Förderobjekt
Die vorgenommenen Modernisierungen müssen den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) entsprechen. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Die geförderten Wohnungen müssen im Sinne der Technischen Baubestimmungen (BremLTB) barrierefrei modernisiert werden.
Weiterhin wird verlangt, dass die geplanten Maßnahmen im Einklang mit den kommunalen Stadt- und Quartiersentwicklungszielen stehen. Die geförderten Wohnungen sollen grundsätzlich folgende Größen nicht überschreiten:
Zulässige Wohnfläche in m2 | |||
Anzahl der Personen/Haushaltstyp | Zimmer | Geschosswohnungsbau | Reihenhäuser |
1 Person / 1 Zimmerappartement | 1 | 25 bis 30 | – |
1 Person | 2 | 50 | – |
2 Personen | 2 | 60 | – |
2 Personen (alleinerziehend 1 Kind) | 3 | 70 | – |
3 Personen | 3 | 75 | 110 |
4 Personen | 4 | 85 | 125 |
5 Personen | 5 | 95 | 140 |
Je weitere Person | 1 | 10 | 10 |
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