Dieses Programm ermöglicht Wohnungseigentümergemeinschaften den Zugang zu den Förderungen der BEG und zu den KfW-Programmen.
2.5.2.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften.
2.5.2.2 Das wird gefördert
Die BAB-Förderbank hat kein eigenes Förderprogramm, sondern unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Finanzierung von energetischen Sanierungen, barrierearmen oder barrierefreien Modernisierungen, Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie der Sanierung der privaten Entwässerungseinrichtungen und des Trinkwassernetzes. Hierzu werden Darlehen aus folgenden Programmen durch die BAB vermittelt:
- KfW-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)
- KfW-Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit inkl. Einbruchschutz (159)
- Wasser nach Plan
2.5.2.3 Darlehenskonditionen
Es sind Darlehen von max. 750.000 EUR je Wohnungseigentümergemeinschaft möglich. Je Wohneinheit werden max. 50.000 EUR gewährt. Die Darlehenskonditionen findet man auf der Webseite der BAB (www.bab-bremen.de) sowie dem Programm BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261).
Die Eigenkapitalquote beträgt 10 % der förderfähigen Kosten.
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