Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt Online über das "eAntragsportal" der IFB Hamburg.

Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft Antragstellerin, ist sie nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem Bevollmächtigten/Verwalter zu unterzeichnen.

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