Dieses Programm fördert Einzelmaßnahmen mit dem Zweck der energetischen Sanierungen von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg. Im Schwerpunkt geht es um Modernisierungen im Gebäudebestand durch die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik.
2.6.3.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte, die eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzen.
Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften. Für sie steht das Programm IFB-WEGfinanz zur Verfügung (s. Kap. 2.6.5).
2.6.3.2 Das wird gefördert
Mit diesem Darlehen werden folgende Maßnahmen gefördert:
- die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle,
- Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs und
- Maßnahmen, die die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.
Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie die technischen Anforderungen der jeweils gültigen Förderrichtlinie zur energetischen Sanierung der IFB Hamburg erfüllen. Hierbei handelt es sich aktuell um die Richtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand sowie Wärmepumpen aus der Richtlinie Erneuerbare Wärme.
Wird für eine Maßnahme an der Gebäudehülle ein Darlehen von 30.000 EUR und mehr benötigt, ist eine Baubegleitung durch Sachverständige gemäß Anhang Nr. 2.1 der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand verpflichtend.
2.6.3.3 Darlehenskonditionen
Die Darlehenslaufzeiten können bis zu 20 Jahre betragen. In der Regel wird ein tilgungsfreies Jahr vereinbart. Der Darlehenszinssatz beträgt 2 % und wird die ersten 15 Jahre festgeschrieben. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %.
Das gewährte Darlehen ist innerhalb von 12 Monaten abzurufen. Nach Ablauf von 12 Monaten werden auf den noch nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag bis zur vollständigen Inanspruchnahme Bereitstellungszinsen in Höhe von 1,80 % p. a. erhoben. Die Abruffrist kann bis auf 34 Monate ausgeweitet werden. Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist ausgeschlossen.
Darlehenshöhe
Die Darlehen können bis zu 75.000 EUR betragen, mindestens aber 10.000 EUR. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Eigenkapital
Darlehen werden nur bewilligt, wenn eine ausreichende Eigenleistung vom Antragsteller erbracht wird. Was als ausreichend angesehen wird, entscheidet die IFB nach Sachlage.
2.6.3.4 Antragstellung
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt Online über das "eAntragsportal" der IFB Hamburg.