Mit diesem Darlehen werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle,
  • Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs und
  • Maßnahmen, die die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.

Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie die technischen Anforderungen der jeweils gültigen Förderrichtlinie zur energetischen Sanierung der IFB Hamburg erfüllen. Hierbei handelt es sich aktuell um die Richtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand[1] sowie Wärmepumpen aus der Richtlinie Erneuerbare Wärme.[2]

Wird für eine Maßnahme an der Gebäudehülle ein Darlehen von 30.000 EUR und mehr benötigt, ist eine Baubegleitung durch Sachverständige gemäß Anhang Nr. 2.1 der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand verpflichtend.

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