Folgende Personenkreise können einen Zuschuss erhalten:

  • Grundeigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z. B. Vereine, Stiftungen, Kirchen)
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte erbringen.

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