Das Land fördert über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Diese 3 Programme sind besonders interessant:
Hier die wichtigsten Eckpunkte der Förderprogramme.
2.7.1 Hessisches Programm zur Energieeffizienz im Mietwohnungsbau
Dieses Programm dient der Förderung der Energieeffizienz im Mietwohnungsbau in Hessen. Mit dem Programm sollen Eigentümer und Investoren motiviert werden, in die nachhaltige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie in den Neubau von hocheffizienten Mietwohngebäuden unter Einbeziehung der entsprechenden Programme der KfW zu investieren.
2.7.1.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt ist man als Eigentümer von Wohngebäuden, die zur Vermietung bestimmt sind. Eigentümer in diesem Sinne sind
- Privatpersonen,
- Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts.
2.7.1.2 Das wird gefördert
Gefördert werden die Maßnahmen nach dem KfW-Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG, Programm 261)", s. hierzu oben Kap. 1.1. Hierzu muss mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85 erreicht werden.
Ebenfalls gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb von Mietwohnungen entsprechend den Anforderungen des KfW-Energie- Effizienzhauses nach dem KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KFN, Programm 298)", welche mindestens das Niveau "Klimafreundliches Wohngebäude" erreichen.
Ein Darlehen aus dem vorgenannten KfW-Programm muss bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beantragt werden.
2.7.1.3 Darlehenskonditionen
Die Förderung erfolgt durch eine Zinsverbilligung der KfW-Darlehen.
Sanierungsvorhaben |
Zusätzliche Zinsverbilligung für 5 Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden 1. Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der 1. Zinsbindung |
"KFN Wohngebäude" und Programm "BEG-WG (Sanierung) – EH 40, EH 40 EE, EH 40 NH, EH 55, EH 55 EE und EH 55 NH" |
1,32 % auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer. Diese Zinsverbilligung setzt sich wie folgt zusammen: 1,20 % aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 % aus einem Margenverzicht* der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. |
"BEG-WG (Sanierung) – EH 70, EH 70 EE, EH 70 NH, Denkmal, Denkmal EE und Denkmal NH" |
0,97 % auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer. Diese Zinsverbilligung setzt sich wie folgt zusammen: 0,85 % aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 % aus einem Margenverzicht* der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. |
"BEG-WG (Sanierung) – EH 85, EH 85 EE und EH 85 NH" |
0,42 % auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer. Diese Zinsverbilligung setzt sich wie folgt zusammen: 0,30 % aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 % aus einem Margenverzicht* der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. |
* Der Margenverzicht der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen von 0,12 % wird auf die Zinsbindungsfrist von 10 Jahren gewährt.
2.7.1.4 Antragstellung
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Förderdarlehen der KfW sind über die WIBank zu beantragen.
2.7.2 Energetische Modernisierung bei WEG
Das Förderprogramm unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften mit der Möglichkeit einer zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.
2.7.2.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften von in Hessen belegenen Wohngebäuden.
Vorliegen eines bestandskräften Beschlusses der Wohnungseigentümer
Die WIBank verlangt als Fördervoraussetzung einen ordnungsgemäß gefassten Beschluss der Wohnungseigentümer – bevorzugt nach dem von der WIBank veröffentlichten Musterbeschluss.
Bonitätsprüfung einzelner Wohnungseigentümer
Besitzt ein einzelner Eigentümer Miteigentumsanteile von mindestens 25 % an der WEG, wird in der Regel eine Bonitätsprüfung dieses Eigentümers verlangt. Gleiches gilt, wenn ein Miteigentümer mehr als 10 Wohneinheiten im Objekt besitzt.
2.7.2.2 Darlehenskonditionen
Gefördert wird über das KfW-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit 261 (siehe oben Kap. 1.1).
Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die als Verbandskredit gewährt werden. Gefördert werden bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit.
Eigenkapital
Der Eigenkapitalquote beträgt 10 % der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen.
2.7.3 PV-Anlagen-Darlehen
Das Programm dient der Finanzierung von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Die Wohngebäude müssen im Eigentum von privaten Bauherren oder Eigentümern stehen.
2.7.3.1 Antragsberechtigung
Dieses Programm können private Bauherren und private Eigentümer...