Die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste ist zulässig. Wohnungseigentum dient im Unterschied zu Teileigentum Wohnzwecken. Eine Wohnnutzung umfasst auch die Vermietung an Feriengäste.[1]

 

Evtl. Zweckentfremdungsverbot beachten!

Auch wenn es Wohnungseigentümern grundsätzlich gestattet ist, ihre Wohnung über Internetportale an wechselnde Gäste zu vermieten, müssen sie beachten, dass zahlreiche Städte und Gemeinden, in denen Wohnraummangel herrscht, ein sog. Zweckentfremdungsverbot erlassen haben. Eigentümer von Wohnungen müssen dann erst eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen, um wiederholt an Touristen vermieten zu können.

Siehe auch "Ferienwohnung" und "Medizintouristen".

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