|
Vertrag Nr. __________ |
|
|
Mietvertrag für gewerbliche Räume |
|
– Vermieter – |
|
|
|
_______________ |
|
|
(Steuer-/USt-IdNr.) |
schließt mit |
– Mieter – (nachfolgend "der Mieter" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt) |
folgenden Mietvertrag:
(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter vom _______________ ab die in
(Ort, Straße, Hausnummer) |
gelegenen Räume, und zwar:
Die zulässige Belastung der Stockwerkdecken beträgt _______________ kg/m².
(2) Zubehör der Mietsache ist:
(3) * Die Mietsache ist auf dem beigefügten Lageplan mit _________________________ gekennzeichnet.
(4) Die Vermietung erfolgt zum Zweck
_________________________________________________________________ (vgl. § 4 Absätze 7 bis 9):
Die Gewerbeerlaubnis vom _______________ lautet auf:
Die behördliche Erlaubnis
___________________________________________________________________________ liegt vor.
(5) Der Zustand der Mietsache im Zeitpunkt der Übergabe wird im Übergabeprotokoll niedergelegt. Soweit dort eine Verpflichtung des Vermieters zur Vornahme von Arbeiten an der Mietsache vereinbart ist, hat der Mieter insoweit weder einen Anspruch auf Minderung noch auf Schadensersatz.
(6) Der Vermieter leistet nur Gewähr für solche anfänglichen Mängel, die im Übergabeprotokoll als nicht vertragsgemäß vermerkt sind.
(7) Für alle vom Mieter eingebrachten Vorrichtungen und Anlagen sowie für die Beachtung der technischen und behördlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gewerbe haftet der Mieter.
§ 2 Ausschluss von Garantiehaftung und Konkurrenzschutz |
(1) Für Mängel, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind, haftet der Vermieter nur, soweit es diese zu vertreten hat. Das Recht auf Minderung bleibt unberührt.
(2) Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
§ 3 Miete und Betriebskosten |
(1) Die Miete beträgt monatlich/vierteljährlich/jährlich*:
|
a) Grundmiete |
__________ EUR |
|
b) Vorauszahlungen gemäß Abs. 5 |
__________ EUR |
|
c) *zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf a) und b) von zurzeit _____ % |
__________ EUR |
|
|
|
|
Monatlich insgesamt zu zahlende Miete |
__________ EUR |
|
|
|
|
Die Mehrwertsteuer gemäß c) ist in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe zu zahlen. *Der Umsatz ist steuerbefreit wegen |
(2) Zahlung von Miete und Betriebskosten
Die Miete gemäß § 3 ist monatlich*/vierteljährlich*/jährlich* im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats, zu dem die Zahlung nach Abs. 1 zu erfolgen hat, kostenfrei zu entrichten. Für die rechtzeitige Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zeitpunkt der Gutschrift des Geldes an.
Der Mieter ist auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, die Miete gemäß Abs. 1 von einem Konto bei einem Geldinstitut einziehen zu lassen und das dazu erforderliche SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Mieter hat ggf. ein Konto bei einem Geldinstitut anzulegen und für die erforderliche Deckung des Kontos in Höhe der monatlich zu leistenden laufenden Zahlungen zu sorgen. Die dem Vermieter berechneten Kosten nicht eingelöster Lastschriften hat der Mieter zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Mieter berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und für jede schriftliche Mahnung __________ EUR pauschalierte Mahnkosten zu fordern, es sei denn, der Mieter weist nach, dass überhaupt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
(3) Zukünftige weitere Betriebskosten
Der Vermieter ist berechtigt, unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit für zukünftige Abrechnungszeiträume zusätzlich zu den in Abs. 1b und 1c in Verbindung mit Abs. 5 genannten Kosten auch solche Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung nach billigem Ermessen auf den Mieter umzulegen und mit diesem abzurechnen, die derzeit nicht anfallen, aber später entstehen oder zukünftig vom Gesetzgeber neu eingeführt werden.
(4) Mietänderung
1. ALTERNATIVE*
Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr 20_____ = 100) gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn oder gegenüber der jeweils letzten Mietanpassung um mehr als 10 Prozent, so sind die Vertragspartner berechtigt, eine Neufestsetzung der in Abs. 1a vereinbarten Miete nach billigem Ermessen zu verlangen.
Die Neufestsetzung ist schriftlich zu verlangen und zu vereinbaren.
Wird keine Einigung erzielt, so soll auf Anrufung eines Vertragspartners ein von der Industrie- und Handelskammer zu benennender Sachverständiger als Schiedsgutachter entscheiden. Die Entscheidung soll sich an der Änderung der Lebenshaltungskosten und an der Entwicklung der Mietpreise für gewerblich genutzte Grundstücke orientieren. Die Kosten des Sachverständigen tragen die Parteien je zur Hälfte.
Wenn aufgrund der vorstehenden Klausel eine Anpassung der Grundmiete durchgeführt worden ist, wird die Klausel gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Absätze jeweils erneut entsprechend anwendbar.
2. ALTERNATIVE*
Ändert sich der vom Statis...