Ein jährliches Mietergespräch über die Nachhaltigkeitsstrategien beider Mietervertragsparteien sowie die konkrete Umsetzung im Gebäude ermöglicht, dass beide Vertragspartner die Nachhaltigkeitsziele in einem Gebäude gemeinsam besprechen und weitere Vereinbarungen treffen können. Insbesondere Gespräche mit Gewerbemietenden bieten sich an, da diese, je nach Mieterschaft, einen besonders großen Einfluss auf die Nachhaltigkeitsperformance eines Portfolios haben können. Da viele Gewerbemietende aufgrund des gestiegenen Interesses am Thema ESG sensibilisiert und offen sind, werden jährliche Mietergespräche in der Regel positiv aufgenommen.
Ein weiterer Faktor sind die in den letzten Jahren gestiegenen Energiepreise, weshalb viele Mietende ein Gespräch über die energetische Optimierung eines Gebäudes wünschen. Das jährliche Mietergespräch kann, je nach Aufgabenbereich, vom Property- Manager oder Asset-Manager durchgeführt werden.
Fokus auf Größe richten
Sofern Sie eine Vielzahl von Mietenden in Ihrem Gebäudebestand haben, empfiehlt es sich, aufgrund von Kapazitätsallokationen Grenzen einzuführen, ab denen Mietergespräche durchgeführt werden sollen. Ziel kann es sein, sich auf Gespräche mit den größten Mietern (entweder nach Mietfläche oder nach Mieteinnahmen) zu fokussieren.
Die Kriterien eines Mietergesprächs können dabei die Überprüfung der Nachhaltigkeitsziele sowie die dazugehörigen Fortschritte umfassen. Darüber hinaus können die Mietergespräche ein guter Anhaltspunkt sein, die Verbrauchsdaten, Emissionsfaktoren und Angaben zum grünen Strom abzufragen. Ferner können Angaben zu der in den Green Leases festgehaltenen Mieterausstattung gemacht werden. Je nach Ausführung im grünen Mietvertrag zählen hierzu beispielsweise die Installation von LED-Leuchtkörpern in der Mietfläche, die mieterseitige Installation von Bewegungsmeldern oder sonstige energetische Maßnahmen, die den Verbrauch in der Mietfläche verringern.
Da das Mietergespräch Vorteile für beide Vertragsparteien haben soll, sind die Nachhaltigkeitsziele des Vermietenden sowie sein Fortschritt ebenso in einem Mietergespräch zu nennen. Der Fortschritt kann beispielsweise die Durchführung von energetischen Gutachten, die Planung von konkreten Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Gebäude oder die Installation von intelligenten Messsystemen für den Allgemeinstrom sowie den Wärme- und Wasserverbrauch umfassen.