Formulierungsvorschlag – Einleitendes Statement
[Einvernehmliches Bewusstsein]
Die Parteien sind sich des Klimawandels und ihrer Verantwortung, die Erderwärmung auf 1,5°C [alternativ 2°C] zu begrenzen, bewusst. Um die Umweltauswirkungen des Gebäudes zu minimieren, verpflichten [bemühen] sich die Vertragsparteien, das Mietobjekt nach Vorgaben der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit zu nutzen, zu betreiben und zu bewirtschaften. Sie arbeiten hierfür kooperativ und partnerschaftlich zusammen.
[Zielsetzung]
Var. 1: Nationale und internationale Klimaziele
Die Parteien verpflichten [bemühen] sich, die Nutzung des Gebäudes anhand nationaler [internationaler] Klimaziele auszurichten. Hierfür orientieren sie sich an den Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland [Europäischen Union] und streben die Klimaneutralität des Gebäudes bis 2045 [2050] an. Zur Erreichung dieses Ziels werden die von der Bundesrepublik Deutschland [Europäischen Union] festgelegten gebäuderelevanten Reduktionsziele eingehalten [berücksichtigt].
Var. 2: Umweltinitiativen
Die Parteien verpflichten [bemühen] sich, die Nutzung des Gebäudes anhand der [Name der Umweltinitiative] auszurichten. Hierfür orientieren sie sich an den Klimazielen der [Umweltinitiative] und streben die Klimaneutralität des Gebäudes bis [Jahr] an. Zur Erreichung dieses Ziels werden die von der [Umweltinitiative] festgelegten Reduktionsziele eingehalten [berücksichtigt].
Var. 3: Unternehmensklimaziele
Die Parteien verpflichten [bemühen] sich, die Nutzung des Gebäudes anhand der Klimaziele des Vermietenden [Mietenden] auszurichten. Diese umfassen die [jährliche] Reduktion der CO2-Emissionen [alternativ: Endenergie] um [Prozent] bis [Jahr] gegenüber [Bezugsjahr].
Var. 4: CRREM-Zielpfade
Die Parteien verpflichten [bemühen] sich, die Nutzung des Gebäudes anhand der CRREM-CO2-[alternativ: Endenergie-]Klimazielpfade auszurichten. Diese umfassen die Einhaltung [Berücksichtigung] der im CRREM-Tool festgelegten [jährlichen] Reduktionsziele.
[Revision der Zielsetzung]
Eine vermieterseitige [mieterseitige] Überprüfung auf Aktualität der in diesem Vertrag festgelegten Reduktionsziele erfolgt alle fünf Jahre [alternativ: jährlich]. Sollten sich die nationalen Klimaziele [europäischen Klimaziele, Ziele der Umweltinitiativen, Unternehmensziele, CRREM-Zielpfade] ändern, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, die dann für den Mietgegenstand geltenden Klimaziele [nach bestem Ermessen] einzuhalten [zu berücksichtigen].