Im Bestandsverzeichnis sind Lage und Größe des Grundstücks entsprechend der Bezeichnung im Kataster nach Gemarkung, Flur und Flurstück vermerkt. Weiter werden grundstücksgleiche Rechte wie etwa das Wohnungseigentum oder das Erbbaurecht verzeichnet. Ist das im Bestandsverzeichnis bezeichnete Grundstück in Bezug auf eine Grunddienstbarkeit das "herrschende Grundstück", also das begünstigte, wird dies ebenfalls im Bestandsverzeichnis vermerkt. Diese Eintragung hat lediglich deklaratorische Wirkung. Siehe im Einzelnen unten Kap. 7.3.1.2.3.

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