Die Versorgungstechnik bei Wohngebäuden umfasst zunächst die Versorgung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden einschließlich der Warmwasseraufbereitung. Die Versorgung mit Frischwasser und eventuell Frischluft ist ebenso ein Bestandteil der Versorgungstechnik. Auch die Entsorgung von Abwasser und Abfall sowie die Herstellung von Kommunikations- und Datenverbindungen fallen unter den Begriff Versorgungstechnik.

 

Begriff "Versorgungstechnik"

Die Versorgungstechnik umfasst alle Einrichtungen und Bestandteile eines Gebäudes, mit denen Stoffe und Energie von außen in das Gebäude eingeführt und verteilt und Abfälle vom Gebäude wieder nach außen abgegeben werden.

Sonderfälle

Sonderfälle sind Anlagen zur Energiegewinnung in Form von Strom (Photovoltaik) und Wärme (Solarthermie). Diese stehen in direktem Zusammenhang mit der Immobilie und dienen ebenso der Energieversorgung von Gebäuden.

Ein weiterer Sonderfall ist die Ableitung von Regenwasser. Regenwasser trifft auf die Gebäudeaußenhülle auf und wird (mit Ausnahme von Regenwasserzisternen) auch nach außen wieder abgegeben (Regenwasserkanal, Sickerschächte etc.). Die folgende Abbildung zeigt die wesentlichen Zusammenhänge der Versorgungstechnik:

Komponenten der Versorgungstechnik

Rohre, Leitungen und Kabel

Häufig werden Rohre, Leitungen und Kabel zur Versorgung von Gebäuden unterirdisch in das Gebäude eingeführt. Auf Funktionstüchtigkeit und dauerhafte Dichtheit, auch gegen drückendes Wasser, ist hier in besonderer Weise zu achten. Derartige Durchführungen dürfen ausschließlich von hierfür befähigten Fachunternehmen hergestellt werden. Gleiches gilt, wenn solche Durchführungen nachträglich geprüft oder instand gesetzt werden müssen.

Zähler

Zähler für elektrische Energie, Wärme, Frischwasser oder Gas müssen amtlich geeicht sein. Sie werden im Regelfall vom Energieversorger in Verbindung mit Sperrvorrichtungen eingebaut, gewartet und in regelmäßigen Intervallen erneuert.

 

Zählerwechsel

Beim Austausch von Zählereinrichtungen kommt es gelegentlich zu Irritationen bei Abrechnungen. Das Datum des Austauschs sowie Zählerstände sollten deshalb stets dokumentiert werden.

Zählerstände werden zu Abrechnungszwecken im Regelfall einmal jährlich vom Energieversorger erfasst. Bei modernen Zählereinheiten erfolgt dies online (siehe hierzu auch Heizkostenverordnung (ZertVerwV), Kap. 1.3.2 zur HeizkostenV). In allen anderen Fällen muss dem Energieversorger Zugang zu den Zählern verschafft werden oder es sind Ablesungen durch die Verwaltung oder den Hausmeister möglich.

 

Kennzeichnung einer Gasheizung

Bei Heizungsanlagen auf Basis von Gas ist auf eine gut sichtbare Kennzeichnung des Raums zu achten, in welchem sich die zentrale Sperrvorrichtung befindet. Auch sind an gut sichtbarer Stelle Verhaltensregeln bei Wahrnehmung von Gasgeruch aufzustellen.

 

Besonderheiten bei Netzeinspeisung

Energieerzeugungseinheiten wie z. B. Photovoltaik, Windräder oder Blockheizkraftwerke können neben der Energieversorgung des Gebäudes auch für Netzeinspeisungen herangezogen werden. Für den Betreiber dieser Anlagen sowie in Vertretung für die Verwaltung können hier zusätzliche Aufgaben zur Wartung, Inspektion und Dokumentation entstehen. Gleiches gilt für die Erfassung von Leistungswerten. Diese Aufgaben sind mit dem zuständigen Energieversorger im Detail abzustimmen.

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