Der Gebäudeeigentümer sollte vor dem Versenden der Heizkosteneinzelabrechnungen eine Plausibilitätskontrolle vornehmen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn es im Vergleich zu den Vorjahreswerten zu Abweichungen von mehr als 25 % kommt. Nach Ziff. 9 der "Richtlinien zur Durchführung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung"[1] der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e. V. sollen die Abrechnungsfirmen spezielle Plausibilitätskontrollen durchführen und den Gebäudeeigentümer informieren. Dieser ist dann gehalten, den Hinweisen nachzugehen und nach Ursachen für die Abweichungen zu forschen.

[1] In der Fassung vom März 2011.

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