Der Gebäudeeigentümer sollte vor dem Versenden der Heizkosteneinzelabrechnungen eine Plausibilitätskontrolle vornehmen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn es im Vergleich zu den Vorjahreswerten zu Abweichungen von mehr als 25 % kommt. Nach Ziff. 9 der "Richtlinien zur Durchführung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung"[1] der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e. V. sollen die Abrechnungsfirmen spezielle Plausibilitätskontrollen durchführen und den Gebäudeeigentümer informieren. Dieser ist dann gehalten, den Hinweisen nachzugehen und nach Ursachen für die Abweichungen zu forschen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen