Überschwemmung ist in den VGB 2016 definiert als "Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser", und zwar in erster Linie als Folge von "Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern" oder aufgrund von "Witterungsniederschlägen". Bei den verheerenden Hochwasser-Ereignissen, die es aktuell in 2021 in Deutschland gibt, liegt unproblematisch eine solche Überschwemmung im versicherungsrechtlichen Sinne vor.

Die in "normalen" Zeiten teilweise schwierigen Abgrenzungsfragen spielen in diesen eindeutigen Fällen keine Rolle und werden deshalb an dieser Stelle nicht behandelt.

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