Die SPD will eine Reform von Indexmieten beim Wohnen. Dem hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aber eine klare Absage erteilt.
Bei Indexmietverträgen sind Mietanstiege an die Inflationsrate gekoppelt. "Indexmietverträge waren schon immer eine Wette auf die Preisentwicklung in der Zukunft. Bei den derzeitigen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes wird dies für Mieter zum echten Problem", sagte kürzlich Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Vor allem aus den Reihen der Sozialdemokraten gab es zuletzt immer wieder Forderungen, Indexmieten zu reformieren, um sprunghafte Mietanstiege zu verhindern. "Indexmieten sollten künftig nicht mehr an die Inflationsrate, sondern an die Entwicklung der Netto-Kaltmieten gekoppelt werden", sagte SPD-Mietrechtsexpertin Zanda Martens der "Rheinischen Post". Das Bundesjustizministerium müsse hier dringend tätig werden und die hohen Mietanstiege durch eine Gesetzesänderung stoppen.
Bundesjustizminister bezweifelt Notwendigkeit einer sofortigen gesetzgeberischen Intervention
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Indexmieten aber nicht reformieren. "Mieter mit Indexmietverträgen standen in den vergangenen Jahren zumeist besser da als Mieter mit normalen Mietverträgen", sagte Buschmann am 23.12.2022 der "Rheinischen Post". Die Lebenshaltungskosten seien viel langsamer gestiegen als die Vergleichsmieten. Und bei Indexmietverträgen sei eine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen. "Gerade auch Mietervereine haben sich deshalb bis vor Kurzem positiv zur Indexmiete geäußert. Jetzt haben sich zum ersten Mal seit Längerem die Verhältnisse umgedreht", so der Justizminister, der Zweifel daran äußerte, "ob das eine sofortige gesetzgeberische Intervention rechtfertigt". Man werde die weiteren Entwicklungen aber im Blick behalten.
Hamburg will bundesweiten Indexmieten-Deckel
Mittlerweile fordert aber auch der Deutsche Mieterbund (DMB) die Bundesregierung zum Handeln auf, da durch die Zunahme von Indexmietverträgen und eine "löchrige Mietpreisbremse" die Angebotsmieten gestiegen seien. "Notwendig sind ein Verbot des Neuabschlusses von Indexmieten, eine Kappung von Indexmieterhöhungen im Bestand, eine anwendbare Mietpreisbremse und die Ahndung von Mietwucher", sagte DMB-Direktorin Melanie Weber-Moritz. Im November 2022 hatte der rot-grüne Hamburger Senat eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung des Anstiegs von Indexmieten beschlossen: Indexmieten sollen auch bei einer stärkeren Verteuerung der Lebenshaltungskosten um maximal 3,5 % pro Jahr angehoben werden können, so die Idee. Dieser Vorstoß fand bei der Bundesratssitzung am 16.12.2022 nicht die erforderliche Mehrheit.
Bundesregierung am Zug
Eine Initiative aus Bayern, die ebenfalls Mietanstiege durch Indexmieten dämpfen will, befürwortete die Länderkammer hingegen. Der Bundesrat schlägt einen Mietpreisindex vor, der das derzeit deutlich unter der Inflation liegende Preiswachstum bei den Mieten abbildet – Mietspiegel-Anpassungen sollen unabhängig vom Verbraucherpreisindex möglich sein, um bei hoher Inflation Preissprünge bei den Vergleichsmieten im qualifizierten Mietspiegel zu vermeiden. Die Problematik, dass Indexmieten, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, Mieter doppelt belasten, hat der Bundesrat erkannt. Notwendig sei daher eine Regelung, die die Erhöhung von Indexmieten dämpfe. Mit der Entschließung wird sich nun die Bundesregierung befassen.