Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K klagt gegen Wohnungseigentümer B ein i. H. v. 4.900,19 EUR rückständiges Hausgeld aus bestandskräftigen Einzelabrechnungen für die Jahre 2008 bis 2011 und aus dem bestandskräftigen Wirtschaftsplan 2012 nebst Zinsen ein. Das AG gibt der Klage statt. Das LG reduziert die Verurteilung auf einen Betrag von 3.450,19 EUR nebst Zinsen. B legt gegen diese Entscheidung die Revision ein. Später erklären die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Der BGH muss noch klären, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

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