Kurzbeschreibung
Entschließen sich Wohnungseigentümer, KfW-Fördermittel zu beantragen, müssen sie bestimmen, wer gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau auftritt und es muss Klarheit über die zu erlangenden Mittel und Kosten sowie die möglichen Risiken bestehen. Das Muster gibt dafür einführende Hilfestellungen.
Vorbemerkung
Zum Teil ist es Wohnungseigentümern möglich, aus Sonderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Finanzierung energetischer Maßnahmen Mittel zu erhalten. Ein entsprechender Antrag ist direkt an die Kreditanstalt zu richten. Als Antragsteller kommt neben den Wohnungseigentümern (natürliche Personen) auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Betracht.
Die Antragsunterlagen für einen Zuschuss-Antrag können unter www.kfw.de heruntergeladen werden. Benötigt werden vor allem:
- bislang eine Kopie des Personalausweises des Verwalters, bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug;
- eine Miteigentümerliste mit den Anschriften der Eigentümer und Angabe der Größe ihrer Miteigentumsanteile und Wohnungsnummern;
- eine Kopie des Erhaltungsbeschlusses (das ist der Beschluss, der die zu bezuschussenden Maßnahmen beschreibt);
- "De-minimis"-Erklärungen aller vermietenden Wohnungseigentümer.
Eine Aussage, ob ein Zuschuss gegeben wird, erteilt die Kreditanstalt für Wiederaufbau in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Nach Durchführung der Maßnahmen (maximal 3 Jahre) sind Verwendungsnachweise und die Rechnungskopien bei der Kreditanstalt einzureichen. Eine Auszahlung des Zuschusses auf ein Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfolgt dann in einer Summe.
Musterbeschluss
Soll der Zuschuss-Weg beschritten werden, kann sich u. a. folgender Beschluss empfehlen (angelehnt an einen Vorschlag des Bundesfachverbands Wohnungs- und Immobilienverwalter):
TOP XX Antrag auf Zuschuss __________ zur Finanzierung der Maßnahme _____________
- Die Wohnungseigentümer haben sich über die Möglichkeiten einer Zuschussgewährung (Sonderprogramme der KfW) zur Finanzierung energetischer Maßnahmen informiert. Sie haben nach Abwägung aller Umstände unter Betrachtung des Verlusts der Möglichkeiten nach § 35a EStG die Überzeugung gewonnen, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau einen Zuschuss zu beantragen (Anmerkung 1).
- Zur Finanzierung der ____________ [Beschreibung einer konkreten Maßnahme oder – besser – Verweisung auf den Sanierungs-Beschluss oder Verweisung auf eine der Niederschrift beizufügende Anlage] soll vor diesem Hintergrund ein Zuschuss in Höhe von ________ EUR je Wohneinheit – bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus dem Programm _________ in Anspruch genommen werden.
- Die Beantragung sowie die Abwicklung für die Gewährung des Zuschusses soll durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfolgen (Anmerkung 2). Der Verwalter hat vor Übertragung dieser Aufgabe sein Einverständnis erklärt. Der Verwalter ist bereit, die Abwicklung als Vertragspartner der treuhänderisch handelnden Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags nach §§ 675, 611 ff. BGB zu übernehmen. Als Entgelt soll der Verwalter einmalig ______ EUR von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erhalten (Anmerkung 3). Der Verwaltungsbeiratsvorsitzende ist ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Verwaltervertrag entsprechend im Einvernehmen mit dem Verwalter zu ergänzen.
- Der jeweilige Verwalter wird gem. § 27 Abs. 2 WEG ermächtigt, im Namen und Vollmacht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Antrag mit den unter Ziffer 2 genannten Bedingungen nach Eintritt der Bestandskraft des Beschlusses ________________ [konkrete Maßnahme] mit ____________ (Kreditgeber) zu stellen (Anmerkung 4).
- Die für die Zuschussgewährung notwendigen Unterlagen sind vom Verwalter – ggf. unter Hinzuziehung von Sonderfachleuten (z. B. eines Architekten) – einzureichen. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Verträge sollen vom Verwalter im Namen und mit Vollmacht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zulasten der Erhaltungsrücklage geschlossen werden. Der Sachverständige wird nach heutigem Stand ca. Kosten in Höhe von ______ EUR verursachen (Anmerkung 5).
- Die Wohnungseigentümer sind sich bewusst, dass auf die Gewährung eines Zuschusses kein Rechtsanspruch besteht. Ferner besteht Einigkeit, dass "De-minimis"-Erklärungen benötigt werden. Die betroffenen Eigentümer werden entsprechende Erklärungen binnen 3 Wochen nach diesem Beschluss dem Verwalter übergeben (Anmerkung 6).
Abstimmungsergebnis |
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Ja |
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Nein |
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Enthaltungen |
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Der Versammlungsleiter verkündet folgendes Beschlussergebnis:
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Anmerkungen
- Ob der Zuschussweg "richtig" ist, muss sorgfältig untersucht werden. Gegebenenfalls ist der Weg über § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) für die Wohnungseigentümer günstiger. Vor einer Zuschusslösung rangieren ferner vielfach Sonderförderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder kommunale Förderungen.
- Sind mehrere Wohnungseigentümer oder eine Gem...