Rz. 7

Es kommt darauf an, ob der nach § 535 geschuldete Mietgebrauch beeinträchtigt wird, sodass der Fehler auch in einem tatsächlichen bzw. rechtlichen Verhältnis bestehen kann (sog. Umweltfehler), das nach den allgemeinen Verkehrsanschauungen den Mietgebrauch unmittelbar beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil v. 19. 12. 2012, VIII ZR 152/12, BGH, Urteil v. 26.9.2012, XII ZR 122/11, NZM 2013, 27).

4.2.1 Asbest

 

Rz. 8

Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 GefStoffV besteht heute weitgehend ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest. Nach Abschn. 2 des Anhangs zur ChemVerbotsV dürfen Asbeststoffe grds. nicht in den Verkehr gebracht werden. Asbestfasern in Trennwänden einer Mietwohnung stellen einen Mietmangel dar (LG Berlin, Urteil v. 3.12.2010, 63 S 42/10, GE 2011, 205). Asbesthaltige Fußbodenfliesen stelle jedenfalls dann einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar, wenn eine Gesundheitsgefährdung durch gelöste Fasern besteht, weil durch eine Beschädigung der Fußbodenfliesen die in der Fliese gebundenen Asbestfasern an den Bruchkanten freigesetzt werden können; ein eben der vorhandenen allgemeinen Belastung vorhandenes zusätzliches Gefahrenpotenzial durch Asbestfasern freisetzende gerissene oder gebrochene Fußbodenfliesen muss der Mieter jedenfalls nicht hinnehmen (LG Berlin, Urteil v. 16.1.2013, 65 S 419/10, GE 2013, 353). Beschädigte asbesthaltige Fußbodenfliesen stellen auch dann einen Mangel der Mietsache dar, wenn der Mieter Fliesen lediglich als Untergrund zur Verlegung eines Teppichbodens nutzt (LG Berlin, Urteil v. 16.1.2013, 65 S 419/10, a. a. O.).

 
Hinweis

Minderungsquote

Bei beschädigten Asbestplatten ist eine Minderung von 20 % angenommen worden (LG Berlin, 25.9.2019, 66 S 212/2018).

 
Achtung

Nachtspeicheröfen

Bei vor 1977 gebauten Nachtspeicheröfen müssen besondere Umstände hinzutreten, die eine Freisetzung von Asbestfasern – etwa infolge Beschädigung der asbesthaltigen Bauteile – wahrscheinlich erscheinen lassen (LG Berlin, ZMR 2013, 715). Es kann dabei aber schon ausreichen, wenn ältere Geräte sich in einem technisch schlechten Zustand befinden und häufig betrieben werden (LG München I, WuM 1998, 18).

4.2.2 Elektrosmog

 

Rz. 9

Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, Abwehrmaßnahmen gegen Elektrosmog zu ergreifen, wenn durch die festgestellte Belastung die Grenzwerte der aktuell geltenden DIN-Normen überschritten werden (BVerfG ZMR 1997,218; BGH, Urteil v. 15.3.2006,VIII ZR 74/05, WuM 2006, 304 (Ls.) OLG Hamm WuM 1997, 182).

 
Hinweis

Mobilfunkantennen

Der Mieter kann von dem Vermieter keine Maßnahmen verlangen, die das Eindringen von elektromagnetischen Strahlungen von auf dem Gebäude über der Mietwohnung errichteten Mobilfunkantennen verhindern, sofern die Strahlung die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte nicht überschreitet (LG Hamburg, Urteil v. 21.6.2007, 307 S 15/07, WuM 2007, 692; LG Berlin, Urteil v. 23.7.2002, 63 S 366/01, GE 2003, 53; AG Hamburg – Harburg, Urteil v. 8.1.2007, 644 S 334/05, NZM 2007, 621).

4.2.3 Formaldehyd

 

Rz. 10

Die Mietsache ist auf jeden Fall aber dann mangelhaft, wenn die Gesundheit des Mieters durch den Zustand der Räume und ihrer Einrichtungen nachhaltig gefährdet wird (LG München WuM 1998, 18; LG Berlin GE 1996, 1547; GE 1998, 1091; GE 1999, 47; LG Berlin, Urteil v. 18.6.1999, 64 S 36/99). Ob eine derartige Gefährdung der Gesundheit vorliegt, ist nicht nach den bei Vertragsschluss geltenden Standards zu beurteilen, sondern bei einem Wandel der Standards nach dem im Zeitpunkt des Gefährdung geltenden (BVerfG GE 1998, 1208; LG Hamburg WuM 1991, 161 ff.; LG Frankfurt/Main ZMR 1990, 17 f.; LG Berlin, Urteil v. 25.6.1999, 64 S 432/98; vgl. auch Schläger ZMR 1994, 189 ff.; ZMR 1996, 517; ZMR 1998, 669; Eisenschmid, WuM 1992, 3).

 
Hinweis

Objektive Parameter anwenden

Bei der Beantwortung der Frage, ob die unstreitig vorhandene Formaldehydbelastung der Raumluft in der Mietwohnung eine Gesundheitsgefährdung und damit einen die Mietminderung rechtfertigenden Mangel darstellt, sind als objektive Parameter die Richtwerte des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (jetzt: Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin BgVV) heranzuziehen. Die deutlich niedrigeren Werte der Weltgesundheitsorganisation dienen dagegen lediglich der Gesundheitsvorsorge, indizieren aber keine Gesundheitsgefährdung. Subjektive Vorstellungen und Überempfindlichkeitsreaktionen des Mieters sind nicht zu berücksichtigen (AG Königstein, Urteil v. 6.7.2000, 21 C 1807/99, NZM 2000, 622).

4.2.4 Geräusche

 

Rz. 11

Bei einem im Wohnzimmer vernehmbaren Urinstrahlgeräusch aus der Nachbarwohnung ("Stehpinkler") ist eine Minderung von 10 % gerechtfertigt (LG Berlin, Urteil v. 20.4.2009, 67 S 335/08, GE 2009, 779).

Ständig wiederkehrende und deutlich hörbare Klopfgeräusche im Schlafzimmer einer Wohnung, die durch den Betrieb der Zentralheizung entstehen, stellen einen erheblichen Fehler der Mietsache dar (LG Mannheim, Urteil v. 23.11.1997, 4 S 95/77, ZMR 1978, 84; LG Münster, Urteil v. 2.11 2000, 8 S 167/00, WuM 2000, 691; LG Berlin, Urt...

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