Rz. 6

Der Verstoß gegen § 556d Abs. 1 begründet nur einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Vermieter in Höhe der zu viel gezahlten Miete (vgl. AG Berlin-Lichtenberg, Urteil v. 28.9.2016, 2 C 202/16, GE 2016, 1449).

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge