Dachflächen

Bei der Durchführung von Maßnahmen zur Wärmedämmung von Dachflächen, kommt es auf die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) an. Dabei beziehen sich die gestellten Anforderungen nur auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche. Für Gebäude oder Gebäudeteilen, die dem Denkmalschutz oder dem Schutz sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanzen i. S. d. § 24 Abs. 1 der EnEV unterliegen, gelten jeweils reduzierte Anforderungswerte.

Folgende Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile sind einzuhalten:

 
Nr. Bauteil Max. U-Wert in W/(m2 K)
2.1 Schrägdächer und dazugehörige Kehlbalkenanlage 0,14
2.2 Dachflächen von Gauben 0,20
2.3 Gaubenwangen 0,20
2.4 Flachdächer 0,14
2.5 Denkmale oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,040 W/(m2 K)

Für alle Gebäude gelten folgende zusätzliche Bedingungen:

 
Bedingung erledigt
Bei allen der o. a. energetischen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten.  
Werden mehr als 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsfläche wärmeschutztechnisch verbessert (transparente und opake Bauteile), ist für das Gebäude ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.  

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