Dachflächen
Bei der Durchführung von Maßnahmen zur Wärmedämmung von Dachflächen, kommt es auf die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) an. Dabei beziehen sich die gestellten Anforderungen nur auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche. Für Gebäude oder Gebäudeteilen, die dem Denkmalschutz oder dem Schutz sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanzen i. S. d. § 24 Abs. 1 der EnEV unterliegen, gelten jeweils reduzierte Anforderungswerte.
Folgende Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile sind einzuhalten:
Nr. | Bauteil | Max. U-Wert in W/(m2 K) |
2.1 | Schrägdächer und dazugehörige Kehlbalkenanlage | 0,14 |
2.2 | Dachflächen von Gauben | 0,20 |
2.3 | Gaubenwangen | 0,20 |
2.4 | Flachdächer | 0,14 |
2.5 | Denkmale oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz | Wärmeleitfähigkeit ≤ 0,040 W/(m2 K) |
Für alle Gebäude gelten folgende zusätzliche Bedingungen:
Bedingung | erledigt |
Bei allen der o. a. energetischen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten. | |
Werden mehr als 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsfläche wärmeschutztechnisch verbessert (transparente und opake Bauteile), ist für das Gebäude ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. |
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