Die kommunale Wärmeplanung stellt dar, ob in einem Gebiet voraussichtlich

  • der Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich sein wird,
  • ob die Wärmeversorgung voraussichtlich dezentral erfolgt oder erfolgen wird (etwa durch Wärmepumpen) oder
  • ob in einem Gebiet ggf. das Gasnetz vor Ort auf Wasserstoff umgerüstet wird.

Auf Basis dieser Informationen soll die Entscheidung ermöglicht werden, ob das Angebot einer zentralen Wärmeversorgung genutzt werden soll oder eine andere technische Lösung eingesetzt wird, um die 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG zu erfüllen.

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird die Wärmeplanung bereits umgesetzt. In Berlin sind die Wärmeversorger verpflichtet, Wärmekataster und Dekarbonisierungspläne für Fernwärme zu erstellen. In Nordrhein-Westfalen werden derzeit noch die rechtlichen Voraussetzungen für eine kommunale Wärmeplanung geschaffen. In den neuen Bundesländern gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für eine kommunale Wärmeplanung. Hiervon unabhängig haben zahlreiche Kommunen bereits eine Wärmeplanung vorgenommen bzw. beschlossen.

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