Ambulante Pflegedienste sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die

 

1.

unter der ständigen Verantwortung einer verantwortlichen Pflegefachkraft die Versorgung von volljährigen Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in ihrer Häuslichkeit oder ihrer Familie bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und Feiertagen mit häuslicher Pflege, Hauswirtschaft und häuslicher Betreuung selbst sicherstellen,

 

2.

ständig erreichbar sind und

 

3.

über eigene, in sich geschlossene Geschäftsräume verfügen.

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