Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Modernisierungsvereinbarung. Wohnraummiete: rechtzeitige Ankündigung von verzögerlich begonnenen Modernisierungsmaßnahmen

 

Orientierungssatz

1. BGB § 541b Abs 4 hindert nicht den Abschluß einer Modernisierungsvereinbarung.

2. Wenn der Mieter der Modernisierungsmaßnahme zugestimmt hat, reicht es aus, wenn der Vermieter bei einer Verzögerung der Maßnahme deren spätere Durchführung 1 bis 2 Wochen zuvor formlos ankündigt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733191

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