Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Verwirkung des Mietzinsanspruchs wegen Hinnahme der Mietminderung über 2 Jahre

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Bei Mietminderung, die der Mieter beansprucht, ist der Vermieter nicht zur Vermeidung der Verwirkung des Mietzinsanspruches verpflichtet, alsbald den geschuldeten Mietzins einzuklagen oder zumindest ihn anzumahnen oder die vorgenommene Geltendmachung der Minderung zurückzuweisen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732635

WuM 2003, 30

AIM 2003, 61

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